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Erkrankungen und Verletzungen der Bicepssehne und des Limbus (Gelenksmeniskus)
 
 
Behandlung
Viele Erkrankungen oder Verletzungen des Limbus oder der Bicepssehne können heute arthroskopisch behandelt werden. Das bedeutet wenig Integritätsbeeinträchtigung der umliegenden Weichteile. Eine kranke oder verletzte Bicepssehne kann jedoch in der Regel nicht rekonstruiert werden, wird am Bicepsanker, am Übergang in den Limbus abgetrennt und im Sehnenkanal am Oberarmkopf neu fixiert. Der am Gelenkoberrand abgelöste Limbus kann hingegen arthroskopisch refixiert werden.

Die Nachbehandlungsphase gestaltet sich nicht nach Schema, sondern muss sich nach den individuellen Gegebenheiten richten. Meistens ist aber auch in diesen Fällen mit einer zwei bis drei monatigen Rehabilitation zu rechnen und eine Wiederaufnahme des Sports nicht vor drei Monaten nach der Operation möglich. Es bleibt noch die Frage, ob solche Läsionen überhaupt operiert werden müssen. Nicht alles, was rekonstruiert werden kann, muss auch operiert werden. Nach meiner Ansicht stelle ich die Indikation zur Operation erst bei erfolgloser physiotherapeutischer Behandlung und bei Persistenz der Beschwerden. Dabei ist der Leidensdruck des Patienten oder die Beeinträchtigung in Sport oder Arbeit massgebend.

Der spontane Verlauf der Schädigung kann einerseits zu Vermehrung der Schmerzen und Bewegungsbeeinträchtigung mit Ausdehnung des Gelenkschadens führen, anderseits aber auch zu einem neuen Gleichgewicht mit relativ wenig Beeinträchtigung des Befindens. Bereits aus diesen Gründen empfiehlt es sich, die Indikation zur Operation nicht zu schnell zu stellen.